Zurück

29. November 2021

Drohnenlandschaft Schweiz – Aktuelle Regulierungen und Tipps für Drohnenpiloten

Bild einer fliegenden Drohne im Tincan-Büro

Entdecke die aktuellen Drohnenregulierungen in der Schweiz und erfahre, wie du sicher und regelkonform mit deiner Drohne fliegen kannst.
Der anhaltende Hype um Drohnen hat die Landschaft für Freizeit- und Profipiloten verändert. Die Schweiz hat kürzlich neue Regulierungen übernommen, die das Drohnenfliegen beeinflussen. In diesem Beitrag erfährst du alles über die aktuellen Bestimmungen und Empfehlungen für Drohnenflüge.

Wo darf ich fliegen und wo nicht?

Eine solide Übersicht findest du auf der offiziellen Drohnenkarte zu Flugeinschränkungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Sie zeigt dir, wo welche Sperrungen und Einschränkungen vorhanden sind und bei welchen Institutionen eine Flugbewilligung beantragt werden kann. Auch wenn die Karte umfangreich ist, deckt sie nicht alles ab, da es vereinzelt zu Abweichungen kommen kann, so zum Beispiel in Flims: Da wird auf der digitalen Karte kein Flugverbot angezeigt, obwohl dort der unbewilligte Drohnenflug untersagt ist. Besucht man also zum Beispiel den Caumasee, so signalisiert eine physische Tafel vor Ort das Gesetz.

Ausschnitt aus der offiziellen Drohnenkarte der Schweiz
Quelle: BAZL

Ein weiteres Beispiel für kantonale Ausnahmen gibt es in Luzern: Wird ein Flug über den See oder anderes Gewässer beabsichtigt, musst du neben dem üblichen Weg via BAZL, Skyguide oder dem Flugplatzhalter auch eine Bewilligung bei der Seepolizei einholen.

Aus Faustregel gilt gemäss dem SGAV: "Meine Drohne wiegt weniger als 250 g, ich fliege durchgehend auf Sicht unterhalb 120 m über Grund. Ausserhalb einer Verbotszone bin ich zudem in der Lage, jederzeit anderen Flugobjekten oder Hindernissen auszuweichen und meide Menschenansammlungen. Dabei achte ich darauf, wilde Tiere nicht zu erschrecken, beachte die Privatsphäre anderer Personen und die zusätzlichen kantonalen Regelungen." Darüber hinaus ist ein gesunder Menschenverstand gefragt.

Neben der interaktiven Drohnenkarte solltest du vor jedem Flug das Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) konsultieren. Darin werden aussergewöhnliche Einschränkungen auf Tagesbasis veröffentlicht, wie z. B. die Sperrung des Luftraums aufgrund von politischen Events, wie etwa dem WEF in Davos.

Neue EU-Regulierung in der Schweiz

Vereinfacht ausgedrückt gilt mit dem neuen Gesetz eine Registrationspflicht für Drohnen über 250 Gramm und für all diejenigen, die mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet sind. Im Klartext also eigentlich für alle Drohnen. Nach der Registrierung folgt dann die obligatorische Online-Schulung mit Abschlussprüfung. Danach kann es schnell teuer werden, da alle Flüge ein Pre-defined Risk Assessment (PDRA) oder eine Betriebsgenehmigung nach SORA (Specific Operation Risk Assessment) benötigen und diese zusätzlich einen grossen administrativen Aufwand mit sich bringen.

Positive News gibt es jedoch für gewisse Drohnenliebhaber*innen: Das Fliegen von Drohnen im FPV-Modus (Pilot mit Brille und danebenstehenden Beobachter mit direktem Sichtkontakt auf die Drohne) kann im gewohnten Rahmen weitergeführt werden.

Bild einer Fernsteuerung zu einer Drohne im FPV Modus

Welche Drohne soll es sein?

Mit der Lancierung der neuen Regulierung erhält jede Drohne ein CE-Klassenkennzeichen. Wenn du nun eine neue Drohne kaufen möchtest, musst du dir die grosse Frage stellen, ob eine nachträgliche Klassifizierung des Modells möglich ist. Zu schade wäre es, wenn in ein paar Monaten deine neue Drohne nicht zugelassen werden würde.

Bei der Suche nach der passenden Drohne kommen verschiedene Fragen auf, denn je nach Bedürfnis eignet sich eine andere Drohne. Kriterien können zum Beispiel sein: Bildqualität, Preis, Flugzeit, Grösse, Handhabung, Flugmodi, Zubehör. Punkto Bildqualität war im Consumer-Bereich lange Zeit die DJI Phantom 4 Pro herausragend – auch lange nach ihrem Release im 2016. Die DJI Mavic-Reihe kam lange Zeit nicht an diese hohe Messlatte. Doch nun hat DJI in dieser Preisklasse eine neue, gespannt erwartete Drohne herausgebracht. Oder besser gesagt, zwei Modelle: DJI Mavic 3 und die DJI Mavic 3 Cine. Mit der Cine Variante kannst du sogar in ProRes filmen, wodurch mehr Bearbeitungsmöglichkeiten da sind.

Produktbild einer DJI Drohne
Quelle: DJI

Doch nach dem grossen Hype rund um das neue Flagship sind nicht alle Drohnenfans begeistert. Aktuelle Reviews zeigen, dass insbesondere das Datenhandling mühsam sein könnte. Die tollen ProRes-Aufnahmen generieren hohe Datenmengen, welche auf dem internen Speicher erzeugt werden. Die Daten können nur via angeschlossene Drohne auf den Computer gezogen werden. Dafür ist jedoch ein geladener Akku notwendig. Abgesehen von diesem Workflow soll die Kamera hervorragende Aufnahmen liefern. Wenn du langfristig ambitionierte Filmprojekte umsetzen möchtest, machst du mit der neuen Mavic nichts falsch. Wir empfehlen diese Drohnen Cineasten mit hohen Ansprüchen. Und im Hinblick auf die neue Regulierung gehen wir davon aus, dass sie eine Klassifizierung erhält.

Für die meisten Privatanwender dürfte dieses Modell ein Overkill sein: Für die hohe Bildqualität muss man zu tief in die Tasche greifen. Wenn du hohe Ansprüche hast, aber weniger Geld ausgeben möchtest, bist du mit der DJI Mavic 2S bestens aufgestellt. Seit einem halben Jahr wirbelt sie den Drohnenmarkt auf und begeistert viele Hobby-Drohnenpiloten aus der ganzen Welt. Dieses Modell ist noch handlicher als die Mavic 3 und liefert dank dem fantastischen Bildsensor fast so tolle Foto- und Filmaufnahmen. Aber Achtung, wir gehen aktuell davon aus, dass diese Drohne nach der Übergangsfrist wahrscheinlich nicht mehr zugelassen wird.

Produktbild einer DJI Drohne M Avic 2 S
Quelle: DJI

Wenn du auf der Suche nach einem einfachen Einstiegsmodell bist, das in jeden Tagesrucksack passt, wirst du von der DJI Mini 2 begeistert sein. Diese preisgünstige Drohne deckt innerhalb der DJI-Familie einen Grossteil seiner Geschwister ab. Die Vorteile sind insbesondere seine Grösse, das Gewicht, die leichte Bedienung und so gut wie keine Lärmemissionen. Da sie sehr klein und leise ist, ermöglicht sie dir ein unkompliziertes Drohnenfliegen und wird von vielen Personen nicht als störendes Flugobjekt empfunden. Solange du dich also an die Faustregeln hältst und das Datenschutzgesetz nicht verletzt, hält dich in der Übergangszeit nichts vom Flug ab. Aber auch hier gehen wir davon aus, dass diese Flieger ab 2023 auf dem Boden bleiben müssen.

Produkt-Bild einer DJI Drohne Mini 2
Quelle: DJI

Tipps für Drohnenpiloten

Die Schweiz setzt neue Standards für den Betrieb von Drohnen, die sowohl die Sicherheit als auch die Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Als Drohnenpilot solltest du dich stets über die aktuellen Vorschriften informieren und sie beachten. Beachte dazu folgende Tipps:

  • Überprüfe die offizielle Drohnenkarte: Konsultiere die Drohnenkarte des BAZL, um Flugeinschränkungen und Sperrungen zu identifizieren.
  • Hol dir die erforderlichen Bewilligungen: Einige Kantone und Regionen erfordern zusätzliche Bewilligungen, insbesondere über Gewässern.
  • Beachte die neuen EU-Regulierungen: Informiere dich über die neuen Kategorien und erforderlichen Zertifizierungen.
  • Kenne die Grenzen deiner Drohne: Wähle eine Drohne, die deinen Bedürfnissen und den regulatorischen Anforderungen entspricht.

Quellen